Aufzugsarten

KuS Aufzüge GmbH bietet Ihnen verschiedene Aufzugsanlagen an

Personen-, Lasten- und Güteraufzüge

  • Personenaufzüge sind Aufzugsanlagen, die dazu bestimmt sind, Personen oder Personen und Güter zu befördern.
  • Lastenaufzüge sind Aufzugsanlagen, die dazu bestimmt sind, Güter zu befördern oder autorisierte Personen, die zur Verrichtung ihrer täglichen Arbeit die Anlage benutzen müssen.
  • Güteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zu befördern.


Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge

  • Vereinfachte Güteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 2000 kg, deren Fahrkorbgrundfläche 2,5 m² und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigen.
  • Behälteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter in für die jeweilige Aufzugsanlage bestimmten Sammelbehältern zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 1000 kg und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigen.
  • Unterfluraufzüge sind vereinfachte Güteraufzüge oder Behälteraufzüge, deren Fahrschacht in Höhe des Niveaus der oberen Haltestelle endet.


Kleingüteraufzüge

  • Kleingüteraufzüge sind nicht betretbare Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zu befördern, deren Tragfähigkeit 300 kg und deren Fahrkorbgrundfläche 1 m² nicht übersteigt.



Spezialaufzüge

  • Feuerwehraufzüge sind Personen- oder Lastenaufzüge, die entsprechenden Bauordnungen der Länder im Brandfall für den Feuerwehreinsatz zur Verfügung stehen sollen.
  • Bettenaufzüge sind Personenaufzüge, die zur Beförderung von Personen in Betten liegend mit Begleitperson bestimmt sind.
  • Behindertenaufzüge sind Personenaufzüge, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Behinderte auf einer Plattform stehend oder in einem Rollstuhl sitzend, zwischen 2 Haltestellen zu befördern. Die Tragfähigkeit darf 300 kg und die Betriebsgeschwindigkeit 0,2 m/s nicht überschreiten.
  • Panoramaaufzüge sind Personenaufzüge, deren Fahrkorb teilweise oder ganz aus Glas besteht und in einem Fahrschacht ohne Schachtumwehrung fährt.
  • Autoaufzüge sind Lastenaufzüge, die zur Beförderung von Personen in Kraftfahrzeugen bestimmt sind.
  • Lagerhausaufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter in landwirtschaftlichen Lagerhäusern zu befördern und deren Tragfähigkeit 1000 kg, deren Fahrkorbgrundfläche 2,5 m² und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigt.
  • Fassadenaufzüge sind Aufzugsanlagen, die Gebäuden zugeordnet und dazu bestimmt sind, Personen mit und ohne Arbeitsgerät und Material aufzunehmen und deren an Tragmitteln hängende Arbeitsbühnen durch Hub- und Fahrwerke bewegt werden.