KuS Aufzüge GmbH bietet Ihnen verschiedene Aufzugsanlagen an
Personen-, Lasten- und Güteraufzüge
Personenaufzüge sind Aufzugsanlagen, die dazu bestimmt sind, Personen oder Personen und Güter zu befördern.
Lastenaufzüge sind Aufzugsanlagen, die dazu bestimmt sind, Güter zu befördern oder autorisierte Personen, die zur Verrichtung ihrer täglichen Arbeit die Anlage benutzen müssen.
Güteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zu befördern.
Vereinfachte Güteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 2000 kg, deren Fahrkorbgrundfläche 2,5 m² und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigen.
Behälteraufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter in für die jeweilige Aufzugsanlage bestimmten Sammelbehältern zwischen höchstens drei Haltestellen zu befördern, deren Tragfähigkeit 1000 kg und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigen.
Unterfluraufzüge sind vereinfachte Güteraufzüge oder Behälteraufzüge, deren Fahrschacht in Höhe des Niveaus der oberen Haltestelle endet.
Kleingüteraufzüge
Kleingüteraufzüge sind nicht betretbare Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter zu befördern, deren Tragfähigkeit 300 kg und deren Fahrkorbgrundfläche 1 m² nicht übersteigt.
Spezialaufzüge
Feuerwehraufzüge sind Personen- oder Lastenaufzüge, die entsprechenden Bauordnungen der Länder im Brandfall für den Feuerwehreinsatz zur Verfügung stehen sollen.
Bettenaufzüge sind Personenaufzüge, die zur Beförderung von Personen in Betten liegend mit Begleitperson bestimmt sind.
Behindertenaufzüge sind Personenaufzüge, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Behinderte auf einer Plattform stehend oder in einem Rollstuhl sitzend, zwischen 2 Haltestellen zu befördern. Die Tragfähigkeit darf 300 kg und die Betriebsgeschwindigkeit 0,2 m/s nicht überschreiten.
Panoramaaufzüge sind Personenaufzüge, deren Fahrkorb teilweise oder ganz aus Glas besteht und in einem Fahrschacht ohne Schachtumwehrung fährt.
Autoaufzüge sind Lastenaufzüge, die zur Beförderung von Personen in Kraftfahrzeugen bestimmt sind.
Lagerhausaufzüge sind Aufzugsanlagen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Güter in landwirtschaftlichen Lagerhäusern zu befördern und deren Tragfähigkeit 1000 kg, deren Fahrkorbgrundfläche 2,5 m² und deren Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s nicht übersteigt.
Fassadenaufzüge sind Aufzugsanlagen, die Gebäuden zugeordnet und dazu bestimmt sind, Personen mit und ohne Arbeitsgerät und Material aufzunehmen und deren an Tragmitteln hängende Arbeitsbühnen durch Hub- und Fahrwerke bewegt werden.