Freistellungsbescheinigung

 

 

Hier stellen wir Ihnen unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), gültig vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2025, zur Verfügung.

Freistellungsbescheinigung als PDF-Datei zum Download 442 Kb

Freistellungsbescheinigung_KuS